Ob Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Vermögensdelikte, Totschlag, Körperverletzung, Ordnungswidrigkeitenrecht, etc.. Die Liste der möglichen Vorwürfe ist lang.
Eines steht jedoch fest:
Je mehr und je früher ein Beschuldigter redet, desto effektiver können die entsprechenden Behörden gegen ihn arbeiten. Daher ist es sinnvoll und ratsam, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten, welcher ALLES Notwendige für einen Beschuldigen unternimmt.
Ich kämpfe für Sie!
Daneben übernehme ich für Sie auch